Waffenrecht 2024 in Deutschland:  Überblick zu den Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Genehmigung

2024-10-22 13:12:00 / WaKa Blog
Waffenrecht 2024 in Deutschland:  Überblick zu den Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Genehmigung - Waffenrecht 2024 in Deutschland – So erhalten Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK)

Das deutsche Waffenrecht ist sehr restriktiv und regelt streng den Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Um Schusswaffen legal zu erwerben, benötigen Privatpersonen in der Regel eine Waffenbesitzkarte (WBK). Im Folgenden wird erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine WBK zu erhalten, und welche gesetzlichen Bestimmungen nach dem Erwerb gelten.

1. Bedürfnisse für den Erwerb einer WBK

Das Bedürfnis ist eine zentrale Voraussetzung für den Erwerb einer WBK. Folgende Bedürfnisse werden gesetzlich anerkannt:

  • Jagd: Ein gültiger Jagdschein dient als Nachweis des Bedürfnisses. Der Jagdschein berechtigt zum Erwerb von Langwaffen, die für die Jagd benötigt werden, sowie von bis zu zwei Kurzwaffen.
  • Sportschießen: Sportschützen müssen eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein, der Mitglied in einem der anerkannten Dachverbände ist, von mindestens 12 Monaten nachweisen und regelmäßig (jeden Monat 1x oder 18x in 12 Monaten) an Trainings teilnehmen. Der Verein bescheinigt das Bedürfnis.
  • Waffensammeln: Sammler müssen ein Sammlungskonzept vorlegen, das wissenschaftliche oder kulturhistorische Gründe für den Erwerb darlegt. Die Behörde prüft und genehmigt das Sammlungsgebiet.
  • Weitere: Es gibt darüber hinaus weitere Bedürfnisse, z.B. im Bereich von Sicherheitsunternehmen oder Behördenmitarbeitern, die in diesem Artikel nicht weiter behandelt werden.

2. Beantragung der WBK

Die Beantragung der WBK erfolgt bei der zuständigen Waffenbehörde des Wohnsitzes. Für den Antrag sind i.d.R. folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis des Bedürfnisses: Je nach Verwendungszweck (Jagd, Sport, Sammeln) müssen entsprechende Dokumente eingereicht werden, wie z.B. Jagdschein oder Vereinsbescheinigung.
  • Sachkundenachweis: Dieser belegt, dass der Antragsteller die gesetzlichen und sicherheitstechnischen Kenntnisse im Umgang mit Waffen hat. Dies kann durch den Jagdschein oder eine Sachkundeschulung nachgewiesen werden.
  • Führungszeugnis: Die Waffenbehörde fordert ein erweitertes Führungszeugnis an und prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers.
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung: Der Waffenbehörde muss id.R. ein Nachweis zur sicheren Aufbewahrung vorgelegt werden (z.B. Kaufbeleg Waffenschrank)

3. Überprüfungen durch die Behörden

Vor der Erteilung der WBK nimmt die Waffenbehörde mehrere Prüfungen vor:

  • Zuverlässigkeitsprüfung: Die Waffenbehörde überprüft, ob der Antragsteller vorbestraft ist oder extremistische Aktivitäten unterstützt. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz führt automatisch zur Ablehnung.
  • Eignungsprüfung: Antragsteller müssen körperlich und geistig geeignet sein, um Waffen zu führen. Bei Personen unter 25 Jahren wird ein fachärztliches Gutachten gefordert.

Zur Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit holt die Waffenbehörde umfangreiche Erkundigungen über den Antragsteller ein. Gem. §5 WaffG gehören hierzu:

  1. unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  2. Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  3. Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
  4. Auskunft der Verfassungsschutzbehörde

4. Verpflichtungen nach Erhalt der WBK

Nach der Erteilung der WBK müssen strenge Regeln eingehalten werden, um den sicheren Umgang mit Waffen zu gewährleisten.

Sicherer Umgang

Waffen dürfen nur zu den genehmigten Zwecken (z.B. Jagd, Sportschießen) verwendet werden. Der unerlaubte Gebrauch oder das Führen ohne entsprechenden Waffenschein ist strafbar.

Transport von Waffen und Munition

  • Waffen: Beim Transport müssen Waffen entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Die Waffe darf nicht unmittelbar zugriffsbereit sein.
  • Munition: Munition darf bis zu einer bestimmten Menge (Nettomasse 3kg, Bruttomasse 50kg)) ohne zusätzliche Gefahrgutauflagen transportiert werden. Die einschlägigen Bestimmungen ( GGVSE/ADR) sind zu beachten. 

Aufbewahrung von Waffen und Munition

Waffen und Munition müssen in einem zertifizierten Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 aufbewahrt werden. In diesen Schränken dürfen Waffen und Munition zusammen gelagert werden. Ältere Waffenschränke mit VDMA-Norm sind nur unter bestimmten Bedingungen (Bestandsschutz) weiter zulässig.

Kontrollen

Die Waffenbehörde hat das Recht, unangekündigte Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften zu prüfen. Verstöße können zu Geldstrafen und zum Entzug der WBK führen.


5. Altersgrenzen

  • Ab 18 Jahren: Der Erwerb von Munition und bestimmten erlaubnisfreien Waffen, wie Schreckschusswaffen, ist erlaubt. Eine WBK kann ebenfalls ab 18 Jahren beantragt werden, z.B. für Sportschützen und Jäger.
  • Unter 25 Jahren: Bei Sportschützen muss ein amtsärztliches Gutachten über die geistige Eignung vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Antragsteller in der Lage ist, Waffen sicher zu führen. Wird dieses Vorgelegt ist der Erwerb von Großkaliberwaffen ab 21 Jahre möglich.

 

Glossar

  • Waffenbesitzkarte (WBK): Ein Dokument, das in Deutschland den legalen Besitz von Schusswaffen erlaubt. Es wird nur unter strengen Auflagen und nach Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit ausgestellt.
  • Bedürfnis: Der gesetzlich anerkannte Grund, warum jemand eine Waffe besitzen darf. Beispiele für anerkannte Bedürfnisse sind Jagd, Sportschießen und Waffensammeln.
  • Jagd: Die Ausübung der Jagd erfordert einen gültigen Jagdschein. Dieser erlaubt den Erwerb und Besitz bestimmter Jagdwaffen, z.B. Langwaffen (Gewehre) und in begrenztem Umfang Kurzwaffen (Pistolen).
  • Sportschießen: Das Schießen mit Schusswaffen zu sportlichen Zwecken in einem Schießsportverein. Sportschützen müssen in der Regel eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein nachweisen.
  • Waffensammeln: Das Sammeln von Waffen aus kulturhistorischen oder wissenschaftlichen Gründen. Ein Sammler benötigt ein genehmigtes Sammlungskonzept, das den Rahmen der Sammlung festlegt.
  • Sachkundenachweis: Ein Dokument, das bestätigt, dass der Antragsteller über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen verfügt. Dies umfasst rechtliche Vorschriften und Sicherheitsregeln. Für Jäger dient der Jagdschein als Sachkundenachweis.
  • Zuverlässigkeitsprüfung: Eine behördliche Überprüfung, um sicherzustellen, dass der Antragsteller keine Vorstrafen hat und keine Verbindung zu extremistischen Organisationen besteht. Die Zuverlässigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Erwerb einer WBK.
  • Eignungsprüfung: Eine behördliche Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung des Antragstellers. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder schweren körperlichen Beeinträchtigungen können als ungeeignet gelten.
  • Gefahrgutregelungen: Vorschriften, die den Transport von gefährlichen Gütern wie Munition regeln. Diese Vorschriften legen fest, wie viel Munition transportiert werden darf und wie sie verpackt sein muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • Waffenschrank: Ein speziell gesicherter Schrank zur Aufbewahrung von Waffen und Munition. In Deutschland müssen Waffen in einem zertifizierten Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufbewahrt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Munition: Die Geschosse, die in einer Waffe abgefeuert werden. Der Transport und die Aufbewahrung von Munition unterliegen ebenfalls strengen gesetzlichen Vorschriften.
  • Schreckschusswaffen: Waffen, die keine scharfe Munition verschießen, sondern Platzpatronen oder Reizgas. Sie sind erlaubnisfrei ab 18 Jahren, erfordern aber einen kleinen Waffenschein, wenn sie in der Öffentlichkeit geführt werden sollen.
  • Voreintrag: Ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte, der bestätigt, dass der Besitzer eine bestimmte Waffe erwerben darf. Dieser Eintrag ist vor dem Kauf der Waffe erforderlich, mit Ausnahme von Jägern, die bestimmte Waffen auch ohne Voreintrag erwerben dürfen.

 

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